AL-KO KOBER - Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Artikel 1
Anwendbarkeit
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen von uns an Dritte, für alle Arbeiten, die wir im Auftrag Dritter ausführen, sowie für alle Verträge im weitesten Sinne, die wir mit Dritten schließen, sowie auf alle Vereinbarungen im weitesten Sinne des Wortes, die wir mit Dritten treffen
- Diese Bedingungen gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande, ungeachtet des Wohnsitzes oder der Niederlassung der Vertragsparteien und ungeachtet des Ortes, an dem ein Vertrag geschlossen wurde oder durchgeführt wird oder hätte durchgeführt werden sollen.
Artikel 2
Angebote
Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, und basierend auf allen Informationen, die zum Zeitpunkt der Anwendung bereitgestellt wurden.
Die von uns in Abbildungen, Katalogen, Zeichnungen oder in sonstiger Weise gemachten Angaben über Maße, Gewichte oder Ergebnisse sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Wir sind nicht an diese Angaben gebunden und übernehmen keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten dieser Daten.
Artikel 3
Aufträge / Vereinbarungen
- Unter einem Auftrag ist jede Vereinbarung mit uns zu verstehen, unabhängig davon, ob wir uns zur Lieferung von Waren, zur Durchführung von Arbeiten oder zur Bereitstellung von Personal, Material oder Raum oder zur Erbringung einer sonstigen Leistung verpflichten, dies alles im weitesten Sinne.
- Alle mit uns getroffenen Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Eventuelle Ergänzungen oder Änderungen der zuvor genannten Vereinbarungen sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit sie von uns akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind. Nur der Vorstand und gegebenenfalls eine vom Vorstand ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte Person kann und darf in unserem Namen Verträge abschließen.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir jederzeit berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, wobei diese Bedingungen auch zu Gunsten dieser Dritten gelten, unter der Bedingung, dass wir sie, gegebenenfalls nachträglich, schriftlich ermächtigen, sich auf diese Bedingungen zu berufen, ohne dass diese Ermächtigung eine Verpflichtung uns gegenüber begründet.
Artikel 4
Montage, Demontage und Reparatur
- Sofern nicht ausdrĂĽcklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Montage-, Installations-, Reparatur- und Aufbauarbeiten - im folgenden "Montage" genannt - auf Risiko und Rechnung des Auftraggebers.
- Bei Reparaturen ausgetauschtes Material darf von uns als Eigentum zurĂĽckbehalten werden. Der Kunde kann jedoch die RĂĽcksendung bis zu 14 Tage nach Rechnungsdatum verlangen.
- Erfolgt die Montage auf unsere Kosten, so gilt folgendes:
a. Der Auftraggeber leistet jede UnterstĂĽtzung, die vernĂĽnftigerweise von ihm verlangt werden kann;
b. Der Auftraggeber stellt den von uns beauftragten Monteuren - im Folgenden "Monteure" genannt - Arbeitskräfte, Kraftstoff, Schmiermittel, elektrische Energie, Wasser und dergleichen unentgeltlich zur VerfĂĽgung;     Â
c. Der Auftraggeber stellt auch Gerüste, Container, Hebe-, Hub- und Transportgeräte, Leitern, Montagewerkzeuge und entsprechende Materialien zur Verfügung, jedoch zum Selbstkostenpreis.
d. Sollten die Monteure aufgrund von Umständen, unabhängig von unserem Willen, die Montage nicht regulär fortsetzen könne oder müssen sie außerhalb der regulären Arbeitszeit arbeiten, so gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Artikel 5
Haftung
- Mit Ausnahme der Verpflichtung der AL-KO Kober B.V. aus ihren Garantieverpflichtungen haftet die AL-KO Kober B.V. nicht für jeden direkten oder indirekten materiellen oder immateriellen Schaden, wie auch immer genannt, den der Kunde oder ein Dritter im Zusammenhang mit oder aus den mit AL-KO Kober B.V. geführten Verhandlungen, einem mit AL-KO Kober B.V. abgeschlossenen Vertrag, einem Fehler, einem Mangel oder einer Unterlassung seitens AL-KO Kober B.V. oder Nichterfüllung durch AL-KO Kober B.V., eine Berufung von AL-KO Kober B.V. auf höhere Gewalt oder einen von AL-KO Kober B.V. gelieferten oder reparierten oder bearbeiteten Gegenstand oder verarbeitete Waren oder Dienstleistungen von AL-KO Kober B.V., oder durch welche (andere) Ursache auch immer, es sei denn
a. AL-KO Kober B.V. gegen den betreffenden Schaden versichert ist und diese Versicherung zahlt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, der in dem betreffenden Fall von dieser Versicherung gezahlt wird;
b. Der Auftraggeber oder der betroffene Dritte nachweist, dass der Schaden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit einer oder mehrerer GeschäftsfĂĽhrerinnen von AL-KO Kober B.V. verursacht wurde. - Sofern gerichtlich festgestellt werden sollte, dass die in Absatz 1 beschriebene Haftungsbeschränkung nicht aufrechterhalten werden kann, ist der von AL-KO Kober B.V. zu zahlende Betrag an Schadensersatz - einschlieĂźlich BuĂźgeldern - niemals höher als der vom Auftraggeber an AL-KO Kober B.V. gezahlte oder zu zahlende Betrag ohne Mehrwertsteuer in Bezug auf den Auftrag oder die Anweisung, aus dem/der der Schadensersatzanspruch entstanden ist.Â
AL-KO Kober B.V. haftet jedoch in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden durch Betriebsstagnation. - In allen Fällen, in denen AL-KO Kober B.V. berechtigt ist, sich auf die Bestimmungen dieses Artikels zu berufen, sind auch die Mitarbeiter und/oder Hilfspersonen, die haftbar gemacht werden können, berechtigt, sich auf diese Bestimmungen zu berufen, als ob die Bestimmungen dieses Artikels von dem/den betreffenden Mitarbeiter(n) festgelegt worden wären.
- Der Auftraggeber wird AL-KO Kober B.V. auf erstes Anfordern vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter gegen AL-KO Kober B.V. in Bezug auf einen Sachverhalt freistellen, für die in diesen Bedingungen die Haftung ausgeschlossen ist.
Artikel 6
Lieferzeit und Ort der Lieferung                                                                Â
- Die in den Angeboten, Bestätigungen und Verträgen genannten Lieferfristen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht verbindlich.
- Eine Überschreitung dieser Fristen, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Käufer oder Auftraggeber in keinem Fall zu Schadenersatz, zur Auflösung des Vertrags oder zur Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich aus dem betreffenden Vertrag oder aus einem anderen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag ergeben könnte.
- Bei übermäßiger Überschreitung der Lieferzeit, die jedoch in unserem Ermessen liegt, werden wir Rücksprache mit dem Käufer bzw. Auftraggeber halten.
- Die Lieferung erfolgt ab unserer Firma oder einem anderen von uns angegebenen Ort.
- Werden von uns verkaufte Waren oder angebotene Leistungen vom Käufer bzw. Auftraggeber nicht abgenommen, so stehen sie ihm drei Wochen zur Verfügung. Die Ware wird während dieser Zeit auf seine Kosten und Risiko eingelagert. Nach Ablauf der vorgenannten Frist kann der Gesamtbetrag, der im Falle eines Kaufs fällig gewesen wäre, vom Käufer bzw. Auftraggeber auch ohne Lieferung der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verlangt werden.
- Wenn der Käufer bzw. Auftraggeber einer Verpflichtung aus diesem oder einem anderen mit dem Auftrag zusammenhängenden Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, sind wir nach schriftlicher Inverzugsetzung des Käufers bzw. Auftraggebers berechtigt, die Ausführung ohne gerichtliches Einschreiten und ohne zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet zu sein, auszusetzen.
Artikel 7
Risiko
Die Ware geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden oder an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse auf dessen eigenes Risiko. Ist eine andere Lieferung als ab unserem Betrieb vereinbart, erfolgt der Transport auf die von uns zu bestimmende Weise. Bei Ankunft der Ware hat sich der Käufer bzw. Auftraggeber von dem Zustand, in dem sich die Ware befindet, zu überzeugen.
Artikel 8
Preise und Kosten
- Wir legen einen Preis oder einen Tarif für jeden Auftrag separat fest. Dieser Preis bzw. Tarif gilt ausschließlich als Vergütung für die von uns übernommene Präsentation einschließlich der damit verbundenen üblichen Kosten. Der Preis oder Tarif enthält daher weder Gebühren, die von staatlichen oder anderen Behörden erhoben werden, wie z. B. Einfuhrzölle, Bußgelder usw., noch Garantien oder Sicherheiten, die irgendjemandem zu leisten sind, noch Kosten für Polizeibegleitung oder für Ablieferungsmaterial oder für andere vorgeschriebene Verpflichtungen. Diese werden separat berechnet. Fällt die gelieferte Ware mehr oder weniger als erwartet aus, wird der Gesamtpreis entsprechend erhöht oder gesenkt.
- Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen, Hinterlegungen oder Sicherheiten zu verlangen.
- Bei Lieferungen unter einem bestimmten, stets von uns festzulegenden Betrags, berechnen wir einen Anteil der Transportkosten.
Artikel 9
Zahlungskonditionen
Soweit nicht ausdrĂĽcklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, hat die Zahlung unserer Rechnungen innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von nicht ausdrĂĽcklich von uns zugelassenen Skonti zu erfolgen.
Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Schuldenabgleich an unsere Gesellschaft oder auf ein von uns benanntes Bankkonto zu leisten.
Artikel 10
Garantie und Reklamationen
Auf die von uns gelieferte Ware gewähren wir eine einjährige Garantie, jedoch nur auf gebrauchte Materialien und Fabrikationsfehler.
Eventuelle Reklamationen, sowohl hinsichtlich der gelieferten Waren als auch der Rechnungsbeträge, müssen innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe der Tatsachen, auf die sich die Beanstandung bezieht, eingereicht werden. Reklamationen bezüglich Stück und Typ können nur innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung geltend gemacht werden.
Entsprechen eingereichte Reklamationen nicht dem oben Genannten, können sie nicht mehr entgegengenommen werden, und es wird davon ausgegangen, dass der Käufer oder Auftraggeber die gelieferte Ware genehmigt hat. Sind wir der Ansicht, dass eine Beschwerde zu Recht erfolgt ist, sind wir berechtigt, dem Käufer bzw. Auftraggeber einen von uns nach Rücksprache zu bestimmenden Geldbetrag als Entschädigung zu zahlen oder unter Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrages eine neue Lieferung vorzunehmen, dies alles mit der Verpflichtung des Käufers bzw. Auftraggebers, die falsche oder mangelhafte Lieferung frachtfrei an uns zurückzusenden. Wir sind nur dann verpflichtet, eingereichte Reklamationen zur Kenntnis zu nehmen, wenn der betreffende Käufer oder Auftraggeber zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamation alle seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat, die sich aus einer Vereinbarung zwischen ihm und uns ergeben.
Eine eingereichte Reklamation setzt die Verpflichtung zur Zahlung des Preises fĂĽr gelieferte Waren und/oder erbrachte Dienstleistungen nicht aus.
Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn sich die gelieferte Ware in jeder Hinsicht nicht mehr in demselben Zustand befindet wie zum Zeitpunkt der Lieferung.
Rücksendungen sind nicht zulässig, es sei denn, wir haben unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis gegeben.
Artikel 11
Entschädigung bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung
Wenn die Zahlung der zugesandten Rechnung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt ist, gilt der Käufer oder Auftraggeber von Rechts wegen als in Verzug, und wir haben das Recht, dem Käufer oder Auftraggeber ohne Verzugsnachweis 1 % Zinsen pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum auf den gesamten geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen, unbeschadet unserer anderen Rechte, einschließlich des Rechts, vom Käufer oder Auftraggeber alle mit der Einziehung verbundenen Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Inkassokosten, einzutreiben, wobei letztere als mindestens 15 % des einzutreibenden Betrags mit einem Minimum von € 125,00 gelten.
Artikel 12
Eigentumsvorbehalt
Solange ein Käufer oder Auftraggeber die von uns für ihn erbrachten Lieferungen von Waren oder Arbeiten nicht vollständig bezahlt hat, bleiben die von uns an ihn gelieferten Waren auf Kosten und Risiko des Käufers unser Eigentum.
Wenn ein Käufer oder Auftraggeber irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag in Bezug auf die verkauften Waren oder ausgeführten Tätigkeiten nicht einhält, sind wir berechtigt, die Waren oder Materialien ohne Verzugsnachweis zurückzunehmen, wobei der Vertrag auch ohne gerichtliche Intervention aufgelöst wird, unbeschadet unseres Rechts, Ersatz für einen eventuellen von uns erlittenen Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns und Zinsen, zu fordern.
Der Käufer bzw. Auftraggeber ermächtigt uns hiermit unwiderruflich, sein Grundstück und seine Gebäude im Bedarfsfall zu betreten.
Artikel 13
Einkaufsbedingungen
Verwendet der Käufer oder Auftraggeber (Einkaufs-)Bedingungen, so sind diese für uns nicht verbindlich, soweit sie von diesen Lieferbedingungen abweichen.
Artikel 14
Abweichung von den Bedingungen
Abweichungen von diesen Bedingungen, die von uns zu irgendeinem Zeitpunkt zu Gunsten des Käufers oder Auftraggebers angewandt werden, geben diesem niemals das Recht, sich später darauf zu berufen oder die Anwendung einer solchen Abweichung als für ihn festgelegt zu fordern.
Artikel 15
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt entbindet uns von unserer Verpflichtung gegenüber dem Käufer bzw. Auftraggeber. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse und Situationen, auch außerhalb der Niederlande, die einen nachweisbaren und direkt oder indirekt wirksamen Einfluss auf unsere Firma haben, wie z. B.: Verbote seitens der niederländischen oder ausländischen Regierung; Tierkrankheiten, schwerwiegende Störungen in unserem Produktionsprozess, Krieg, Unruhen, Epidemien, Feuer, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verlust oder Beschädigung beim Transport, Embargos, Konkurs oder Verzug von Lieferanten, Mangel an Roh- und Brennstoffen.
Falls wir durch höhere Gewalt an der Ausführung des Vertrages gehindert werden, sind wir berechtigt, entweder die Ausführung des Vertrages für maximal sechs Monate auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne jemals zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet zu sein.
Artikel 16
Stornierung
Wenn der Käufer oder Auftraggeber einen Auftrag oder eine Bestellung storniert, schuldet er uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Wertes des Auftrags oder der Bestellung, und zwar innerhalb von dreißig Tagen nach der von uns zu diesem Zweck übersandten Rechnung, unbeschadet unseres Rechts, eine vollständige Entschädigung und/oder Vertragserfüllung zu fordern.
Artikel 17
Rechtsstreitigkeiten
Alle Streitigkeiten werden, unbeschadet des Artikels 101 der niederländischen Zivilprozessordnung, dem Urteil des Richters im Bezirk Zwolle oder, wenn wir dies beantragen, dem Urteil einer anderen zuständigen Justizbehörde unterworfen.
Es gilt niederländisches Recht.
Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wir erklären hiermit, dass wir mit den oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind:
Firmenname : ……………………………………………………………………….
Unternehmer-Nr. (IHK) :……………………………………………………………………….
Name des Unterzeichners : .................................................................................. Â Â Â
Datum : ……………………………………………………………………….
Unterschrift :……………………………………………………………………….
AL-KO KOBER - Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Artikel 1
Anwendbarkeit
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen von uns an Dritte, für alle Arbeiten, die wir im Auftrag Dritter ausführen, sowie für alle Verträge im weitesten Sinne, die wir mit Dritten schließen, sowie auf alle Vereinbarungen im weitesten Sinne des Wortes, die wir mit Dritten treffen
- Diese Bedingungen gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande, ungeachtet des Wohnsitzes oder der Niederlassung der Vertragsparteien und ungeachtet des Ortes, an dem ein Vertrag geschlossen wurde oder durchgeführt wird oder hätte durchgeführt werden sollen.
Artikel 2
Angebote
Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, und basierend auf allen Informationen, die zum Zeitpunkt der Anwendung bereitgestellt wurden.
Die von uns in Abbildungen, Katalogen, Zeichnungen oder in sonstiger Weise gemachten Angaben über Maße, Gewichte oder Ergebnisse sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Wir sind nicht an diese Angaben gebunden und übernehmen keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten dieser Daten.
Artikel 3
Aufträge / Vereinbarungen
- Unter einem Auftrag ist jede Vereinbarung mit uns zu verstehen, unabhängig davon, ob wir uns zur Lieferung von Waren, zur Durchführung von Arbeiten oder zur Bereitstellung von Personal, Material oder Raum oder zur Erbringung einer sonstigen Leistung verpflichten, dies alles im weitesten Sinne.
- Alle mit uns getroffenen Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Eventuelle Ergänzungen oder Änderungen der zuvor genannten Vereinbarungen sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit sie von uns akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind. Nur der Vorstand und gegebenenfalls eine vom Vorstand ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte Person kann und darf in unserem Namen Verträge abschließen.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir jederzeit berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, wobei diese Bedingungen auch zu Gunsten dieser Dritten gelten, unter der Bedingung, dass wir sie, gegebenenfalls nachträglich, schriftlich ermächtigen, sich auf diese Bedingungen zu berufen, ohne dass diese Ermächtigung eine Verpflichtung uns gegenüber begründet.
Artikel 4
Montage, Demontage und Reparatur
- Sofern nicht ausdrĂĽcklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Montage-, Installations-, Reparatur- und Aufbauarbeiten - im folgenden "Montage" genannt - auf Risiko und Rechnung des Auftraggebers.
- Bei Reparaturen ausgetauschtes Material darf von uns als Eigentum zurĂĽckbehalten werden. Der Kunde kann jedoch die RĂĽcksendung bis zu 14 Tage nach Rechnungsdatum verlangen.
- Erfolgt die Montage auf unsere Kosten, so gilt folgendes:
a. Der Auftraggeber leistet jede UnterstĂĽtzung, die vernĂĽnftigerweise von ihm verlangt werden kann;
b. Der Auftraggeber stellt den von uns beauftragten Monteuren - im Folgenden "Monteure" genannt - Arbeitskräfte, Kraftstoff, Schmiermittel, elektrische Energie, Wasser und dergleichen unentgeltlich zur VerfĂĽgung;     Â
c. Der Auftraggeber stellt auch Gerüste, Container, Hebe-, Hub- und Transportgeräte, Leitern, Montagewerkzeuge und entsprechende Materialien zur Verfügung, jedoch zum Selbstkostenpreis.
d. Sollten die Monteure aufgrund von Umständen, unabhängig von unserem Willen, die Montage nicht regulär fortsetzen könne oder müssen sie außerhalb der regulären Arbeitszeit arbeiten, so gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Artikel 5
Haftung
- Mit Ausnahme der Verpflichtung der AL-KO Kober B.V. aus ihren Garantieverpflichtungen haftet die AL-KO Kober B.V. nicht für jeden direkten oder indirekten materiellen oder immateriellen Schaden, wie auch immer genannt, den der Kunde oder ein Dritter im Zusammenhang mit oder aus den mit AL-KO Kober B.V. geführten Verhandlungen, einem mit AL-KO Kober B.V. abgeschlossenen Vertrag, einem Fehler, einem Mangel oder einer Unterlassung seitens AL-KO Kober B.V. oder Nichterfüllung durch AL-KO Kober B.V., eine Berufung von AL-KO Kober B.V. auf höhere Gewalt oder einen von AL-KO Kober B.V. gelieferten oder reparierten oder bearbeiteten Gegenstand oder verarbeitete Waren oder Dienstleistungen von AL-KO Kober B.V., oder durch welche (andere) Ursache auch immer, es sei denn
a. AL-KO Kober B.V. gegen den betreffenden Schaden versichert ist und diese Versicherung zahlt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, der in dem betreffenden Fall von dieser Versicherung gezahlt wird;
b. Der Auftraggeber oder der betroffene Dritte nachweist, dass der Schaden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit einer oder mehrerer GeschäftsfĂĽhrerinnen von AL-KO Kober B.V. verursacht wurde. - Sofern gerichtlich festgestellt werden sollte, dass die in Absatz 1 beschriebene Haftungsbeschränkung nicht aufrechterhalten werden kann, ist der von AL-KO Kober B.V. zu zahlende Betrag an Schadensersatz - einschlieĂźlich BuĂźgeldern - niemals höher als der vom Auftraggeber an AL-KO Kober B.V. gezahlte oder zu zahlende Betrag ohne Mehrwertsteuer in Bezug auf den Auftrag oder die Anweisung, aus dem/der der Schadensersatzanspruch entstanden ist.Â
AL-KO Kober B.V. haftet jedoch in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden durch Betriebsstagnation. - In allen Fällen, in denen AL-KO Kober B.V. berechtigt ist, sich auf die Bestimmungen dieses Artikels zu berufen, sind auch die Mitarbeiter und/oder Hilfspersonen, die haftbar gemacht werden können, berechtigt, sich auf diese Bestimmungen zu berufen, als ob die Bestimmungen dieses Artikels von dem/den betreffenden Mitarbeiter(n) festgelegt worden wären.
- Der Auftraggeber wird AL-KO Kober B.V. auf erstes Anfordern vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter gegen AL-KO Kober B.V. in Bezug auf einen Sachverhalt freistellen, für die in diesen Bedingungen die Haftung ausgeschlossen ist.
Artikel 6
Lieferzeit und Ort der Lieferung                                                                Â
- Die in den Angeboten, Bestätigungen und Verträgen genannten Lieferfristen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht verbindlich.
- Eine Überschreitung dieser Fristen, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Käufer oder Auftraggeber in keinem Fall zu Schadenersatz, zur Auflösung des Vertrags oder zur Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich aus dem betreffenden Vertrag oder aus einem anderen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag ergeben könnte.
- Bei übermäßiger Überschreitung der Lieferzeit, die jedoch in unserem Ermessen liegt, werden wir Rücksprache mit dem Käufer bzw. Auftraggeber halten.
- Die Lieferung erfolgt ab unserer Firma oder einem anderen von uns angegebenen Ort.
- Werden von uns verkaufte Waren oder angebotene Leistungen vom Käufer bzw. Auftraggeber nicht abgenommen, so stehen sie ihm drei Wochen zur Verfügung. Die Ware wird während dieser Zeit auf seine Kosten und Risiko eingelagert. Nach Ablauf der vorgenannten Frist kann der Gesamtbetrag, der im Falle eines Kaufs fällig gewesen wäre, vom Käufer bzw. Auftraggeber auch ohne Lieferung der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verlangt werden.
- Wenn der Käufer bzw. Auftraggeber einer Verpflichtung aus diesem oder einem anderen mit dem Auftrag zusammenhängenden Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, sind wir nach schriftlicher Inverzugsetzung des Käufers bzw. Auftraggebers berechtigt, die Ausführung ohne gerichtliches Einschreiten und ohne zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet zu sein, auszusetzen.
Artikel 7
Risiko
Die Ware geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden oder an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse auf dessen eigenes Risiko. Ist eine andere Lieferung als ab unserem Betrieb vereinbart, erfolgt der Transport auf die von uns zu bestimmende Weise. Bei Ankunft der Ware hat sich der Käufer bzw. Auftraggeber von dem Zustand, in dem sich die Ware befindet, zu überzeugen.
Artikel 8
Preise und Kosten
- Wir legen einen Preis oder einen Tarif für jeden Auftrag separat fest. Dieser Preis bzw. Tarif gilt ausschließlich als Vergütung für die von uns übernommene Präsentation einschließlich der damit verbundenen üblichen Kosten. Der Preis oder Tarif enthält daher weder Gebühren, die von staatlichen oder anderen Behörden erhoben werden, wie z. B. Einfuhrzölle, Bußgelder usw., noch Garantien oder Sicherheiten, die irgendjemandem zu leisten sind, noch Kosten für Polizeibegleitung oder für Ablieferungsmaterial oder für andere vorgeschriebene Verpflichtungen. Diese werden separat berechnet. Fällt die gelieferte Ware mehr oder weniger als erwartet aus, wird der Gesamtpreis entsprechend erhöht oder gesenkt.
- Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen, Hinterlegungen oder Sicherheiten zu verlangen.
- Bei Lieferungen unter einem bestimmten, stets von uns festzulegenden Betrags, berechnen wir einen Anteil der Transportkosten.
Artikel 9
Zahlungskonditionen
Soweit nicht ausdrĂĽcklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, hat die Zahlung unserer Rechnungen innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von nicht ausdrĂĽcklich von uns zugelassenen Skonti zu erfolgen.
Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Schuldenabgleich an unsere Gesellschaft oder auf ein von uns benanntes Bankkonto zu leisten.
Artikel 10
Garantie und Reklamationen
Auf die von uns gelieferte Ware gewähren wir eine einjährige Garantie, jedoch nur auf gebrauchte Materialien und Fabrikationsfehler.
Eventuelle Reklamationen, sowohl hinsichtlich der gelieferten Waren als auch der Rechnungsbeträge, müssen innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe der Tatsachen, auf die sich die Beanstandung bezieht, eingereicht werden. Reklamationen bezüglich Stück und Typ können nur innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung geltend gemacht werden.
Entsprechen eingereichte Reklamationen nicht dem oben Genannten, können sie nicht mehr entgegengenommen werden, und es wird davon ausgegangen, dass der Käufer oder Auftraggeber die gelieferte Ware genehmigt hat. Sind wir der Ansicht, dass eine Beschwerde zu Recht erfolgt ist, sind wir berechtigt, dem Käufer bzw. Auftraggeber einen von uns nach Rücksprache zu bestimmenden Geldbetrag als Entschädigung zu zahlen oder unter Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrages eine neue Lieferung vorzunehmen, dies alles mit der Verpflichtung des Käufers bzw. Auftraggebers, die falsche oder mangelhafte Lieferung frachtfrei an uns zurückzusenden. Wir sind nur dann verpflichtet, eingereichte Reklamationen zur Kenntnis zu nehmen, wenn der betreffende Käufer oder Auftraggeber zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamation alle seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat, die sich aus einer Vereinbarung zwischen ihm und uns ergeben.
Eine eingereichte Reklamation setzt die Verpflichtung zur Zahlung des Preises fĂĽr gelieferte Waren und/oder erbrachte Dienstleistungen nicht aus.
Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn sich die gelieferte Ware in jeder Hinsicht nicht mehr in demselben Zustand befindet wie zum Zeitpunkt der Lieferung.
Rücksendungen sind nicht zulässig, es sei denn, wir haben unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis gegeben.
Artikel 11
Entschädigung bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung
Wenn die Zahlung der zugesandten Rechnung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt ist, gilt der Käufer oder Auftraggeber von Rechts wegen als in Verzug, und wir haben das Recht, dem Käufer oder Auftraggeber ohne Verzugsnachweis 1 % Zinsen pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum auf den gesamten geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen, unbeschadet unserer anderen Rechte, einschließlich des Rechts, vom Käufer oder Auftraggeber alle mit der Einziehung verbundenen Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Inkassokosten, einzutreiben, wobei letztere als mindestens 15 % des einzutreibenden Betrags mit einem Minimum von € 125,00 gelten.
Artikel 12
Eigentumsvorbehalt
Solange ein Käufer oder Auftraggeber die von uns für ihn erbrachten Lieferungen von Waren oder Arbeiten nicht vollständig bezahlt hat, bleiben die von uns an ihn gelieferten Waren auf Kosten und Risiko des Käufers unser Eigentum.
Wenn ein Käufer oder Auftraggeber irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag in Bezug auf die verkauften Waren oder ausgeführten Tätigkeiten nicht einhält, sind wir berechtigt, die Waren oder Materialien ohne Verzugsnachweis zurückzunehmen, wobei der Vertrag auch ohne gerichtliche Intervention aufgelöst wird, unbeschadet unseres Rechts, Ersatz für einen eventuellen von uns erlittenen Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns und Zinsen, zu fordern.
Der Käufer bzw. Auftraggeber ermächtigt uns hiermit unwiderruflich, sein Grundstück und seine Gebäude im Bedarfsfall zu betreten.
Artikel 13
Einkaufsbedingungen
Verwendet der Käufer oder Auftraggeber (Einkaufs-)Bedingungen, so sind diese für uns nicht verbindlich, soweit sie von diesen Lieferbedingungen abweichen.
Artikel 14
Abweichung von den Bedingungen
Abweichungen von diesen Bedingungen, die von uns zu irgendeinem Zeitpunkt zu Gunsten des Käufers oder Auftraggebers angewandt werden, geben diesem niemals das Recht, sich später darauf zu berufen oder die Anwendung einer solchen Abweichung als für ihn festgelegt zu fordern.
Artikel 15
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt entbindet uns von unserer Verpflichtung gegenüber dem Käufer bzw. Auftraggeber. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse und Situationen, auch außerhalb der Niederlande, die einen nachweisbaren und direkt oder indirekt wirksamen Einfluss auf unsere Firma haben, wie z. B.: Verbote seitens der niederländischen oder ausländischen Regierung; Tierkrankheiten, schwerwiegende Störungen in unserem Produktionsprozess, Krieg, Unruhen, Epidemien, Feuer, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verlust oder Beschädigung beim Transport, Embargos, Konkurs oder Verzug von Lieferanten, Mangel an Roh- und Brennstoffen.
Falls wir durch höhere Gewalt an der Ausführung des Vertrages gehindert werden, sind wir berechtigt, entweder die Ausführung des Vertrages für maximal sechs Monate auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne jemals zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet zu sein.
Artikel 16
Stornierung
Wenn der Käufer oder Auftraggeber einen Auftrag oder eine Bestellung storniert, schuldet er uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Wertes des Auftrags oder der Bestellung, und zwar innerhalb von dreißig Tagen nach der von uns zu diesem Zweck übersandten Rechnung, unbeschadet unseres Rechts, eine vollständige Entschädigung und/oder Vertragserfüllung zu fordern.
Artikel 17
Rechtsstreitigkeiten
Alle Streitigkeiten werden, unbeschadet des Artikels 101 der niederländischen Zivilprozessordnung, dem Urteil des Richters im Bezirk Zwolle oder, wenn wir dies beantragen, dem Urteil einer anderen zuständigen Justizbehörde unterworfen.
Es gilt niederländisches Recht.
Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wir erklären hiermit, dass wir mit den oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind:
Firmenname : ……………………………………………………………………….
Unternehmer-Nr. (IHK) :……………………………………………………………………….
Name des Unterzeichners : .................................................................................. Â Â Â
Datum : ……………………………………………………………………….
Unterschrift :……………………………………………………………………….


English
Français (France)
Nederlands (Nederland)